{"id":20,"date":"2015-06-04T00:37:21","date_gmt":"2015-06-03T22:37:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.einhornev.de\/cms\/?page_id=20"},"modified":"2015-06-23T10:41:24","modified_gmt":"2015-06-23T08:41:24","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.einhornev.de\/cms\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Vereins &#8222;Tierrechtsorganisation Einhorn e.V.&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>\nDer Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Einhorn e.V.&#8220;. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Reinbek eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Reinbek. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31. Januar.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\nZweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Tierschutzes, insbesondere:<br \/>\n&#8211; die F\u00f6rderung des Rechts der Tiere, keinen Grausamkeiten, Mi\u00dfhandlungen oder Verfolgungen ausgesetzt zu sein,<br \/>\n&#8211; die Sensibilisierung des Bewu\u00dftseins, insbesondere das der jungen Menschen, da\u00df Tiere f\u00fchlende Lebewesen sind, die ohne eigenes Verschulden unn\u00f6tig leiden m\u00fcssen,<br \/>\n&#8211; die Information der \u00d6ffentlichkeit, insbesondere junger Menschen \u00fcber unn\u00f6tige Versuche an Tieren, \u00fcber Massentierhaltung, \u00fcber die weiteren Bereiche, in denen Tiere Qualen ausgesetzt werden sowie \u00fcber die M\u00f6glichkeiten, das Leiden von Tieren zu vermeiden.<br \/>\n&#8211; Aufnahme von notleidenden, hilfsbed\u00fcrftigen und obdach- bzw. herrenlosen Tieren auf private Pflegepl\u00e4tze und Weitervermittlung dieser Tiere an tierliebende Personen.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 T\u00e4tigkeit des Vereins<\/strong><br \/>\nZur F\u00f6rderung des Satzungszwecks ist der Verein berechtigt, alle gesetzlichen Mittel zu nutzen, insbesondere: &#8211; die Verwendung und den Verkauf von Produkten, die nicht von Tieren stammen oder an Tieren getestet wurden, ideologisch zu unterst\u00fctzen,<br \/>\n&#8211; bildende und \u00f6ffentliche Veranstaltungen und Ereignisse gegen Grausamkeiten gegen\u00fcber Tieren zu unterst\u00fctzen,<br \/>\n&#8211; durch die Ver\u00f6ffentlichung oder sonstige Arten der Verteilung von Informationen einschlie\u00dflich der Verbreitung von Nachrichten- Rundschreiben an die \u00d6ffentlichkeit zu treten,<br \/>\n&#8211; durch das Ersuchen um Spenden die Unterst\u00fctzung der Vereinst\u00e4tigkeit zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Finanzierung<\/strong><br \/>\nDer Verein finanziert seine T\u00e4tigkeit insbesondere durch Erhebung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen, durch Spendenaufrufe und Entgegennahme von zweckgerichteten Zuwendungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Verwendung der Mittel<\/strong><br \/>\nDie Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Kosten des Vereins sollen nach M\u00f6glichkeit aus den Mitgliedsbeitr\u00e4gen finanziert werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, mit Ausnahme, da\u00df der Verein berechtigt ist, f\u00fcr geleistete Dienste eine angemessene Verg\u00fctung zu zahlen. Es<br \/>\ndarf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenverordnung (\u00a7\u00a7 51 ff. AO). Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht angestrebt.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Mitglieder<\/strong><br \/>\nDer Verein hat:<br \/>\na) F\u00f6rdermitglieder (vgl. \u00a7 8 Abs.1)<br \/>\nb) stimmberechtigte Mitglieder (vgl. \u00a7 8 Abs. 2)<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n1) F\u00f6rdermitglied kann werden, wer sich zum Vereinszweck bekennt und einen regelm\u00e4\u00dfigen Beitrag leistet.<br \/>\n2) Ordentliches Mitglied kann werden, wer an der Gr\u00fcndungsvereinbarung beteiligt war sowie jede nat\u00fcrliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich zur Gewaltfreiheit und zu den Rechten der Tiere bekennt, wer in der Vergangenheit bewiesen hat, da\u00df er sich aktiv f\u00fcr die Ziele des Vereins und dessen getroffene Richtlinien einsetzt und wer durch den Vorstand einstimmig best\u00e4tigt wird.<br \/>\n3) \u00dcber Aufnahmeantr\u00e4ge entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, die Anschrift, den Beruf und das Alter des Antragstellers enthalten.<br \/>\n4) Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n&#8211; durch den Tod des Mitgliedes- durch Austritt- durch Ausschlu\u00df<br \/>\n5) Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand mit Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 3 Monaten zum Schlu\u00df des Gesch\u00e4ftsjahres zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n6) \u00dcber den Ausschlu\u00df eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Es ist m\u00f6glich, wegen Verletzung der Mitgliedspflichten sowie groben Zuwiderhandelns gegen das Interesse und Ansehen des Vereins ausgeschlossen zu werden. Es ist dem Ausgeschlossenen unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich mitzuteilen. Das betroffene Mitglied erh\u00e4lt vor der Entscheidung Gelegenheit, sich zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Sie beschlie\u00dft in allen Angelegenheiten die ihr nach dem Gesetz oder dieser Satzung ausdr\u00fccklich vorbehalten sind. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich, m\u00f6glichst im ersten Quartal, statt. Die ordentlichen Mitglieder werden hierzu vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung und<br \/>\nEinhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich eingeladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladunggsschreibens folgenden Tag.<br \/>\n2. Antr\u00e4ge und Beschwerden einzelner Mitglieder, \u00fcber die die Mitgliederversammlung entscheiden soll, sind schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde so rechtzeitig dem Vorstand einzureichen, da\u00df diese in der Tagesordnung f\u00fcr die Mitgliederversammlung bekanntgemacht werden k\u00f6nnen.<br \/>\n3. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.<br \/>\n4. Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen.<br \/>\n5. F\u00fcr Wahlen in der Mitgliederversammlung gilt folgendes: Hat zum ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden h\u00f6chsten Stimmzahlen erreicht haben.<br \/>\n6. \u00dcber den Beschlu\u00df der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten:<br \/>\n&#8211; Ort und Zeit der Versammlung<br \/>\n&#8211; Person des Versammlungsleiters und Protokollf\u00fchrers<br \/>\n&#8211; Zahl der erschienenen Mitglieder<br \/>\n&#8211; Tagesordnung<br \/>\n&#8211; Abstimmungsergebnisse<br \/>\n&#8211; bei Satzungs\u00e4nderungen ist der genaue Wortlaut anzugeben.<br \/>\n7. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<br \/>\na) Entgegennahme des T\u00e4tigkeitsberichtes des Vorstandes<br \/>\nb) Beschlu\u00dffassung \u00fcber a) sowie die Entlastung des Vorstandes<br \/>\nc) Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrags<br \/>\nd) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes<br \/>\ne) Beschlu\u00dffassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung<br \/>\nf) Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n8. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder einem Rechnungspr\u00fcfer jederzeit einberufen werden; sie ist dar\u00fcber hinaus einzuberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Beschlu\u00dff\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung, Mehrheitserfordernisse<\/strong><br \/>\nJede satzungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlu\u00dff\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefa\u00dft. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Beschlu\u00df gem. \u00a7 9 Abs. 7 d) \u00fcber die Abberufung eines Vorstandsmitglieds bedarf zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Die Beschl\u00fcsse gem. \u00a7 9 Abs. 7 e) bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Beschl\u00fcsse gem. \u00a7 ) Abs. 7 f) bed\u00fcrfen vier F\u00fcnftel der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Der Vorstand<\/strong><br \/>\nDer Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich, gem. \u00a7 26 Abs. 2 BGB, durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart vertreten; jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt (gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand). Der<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins und entscheidet \u00fcber die Verwendung der Fonds und Gelder. Er gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung und kann einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen. Es k\u00f6nnen ausw\u00e4rtige Gesch\u00e4ftsstellen eingerichtet<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Beschlu\u00dffassung des Vorstands<\/strong><br \/>\nDer Vorstand fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse im allgemeinen in Vorstandsitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, schriftlich, fernm\u00fcndlich oder telegraphisch bzw. per Telefax einberufen werden. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder,<br \/>\ndarunter der 1. oder 2. Vorsitzende, an der Beschlu\u00dffassung teilnehmen. Bei der Beschlu\u00dffassung entscheidet die Stimme des Leiters der Vorstandsitzung. Der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende, leitet die<br \/>\nVorstandsitzung. Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind schriftlich niederzulegen. Vorstandsbeschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch auf fernm\u00fcndlichem, schriftlichem, fernschriftlichem Weg oder per Telefax gefa\u00dft werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><br \/>\n1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Jedes Vorstandsmitglied bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.<br \/>\n2. Die Abwahl des Vorstandes ist nur mit Zweidrittelmehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen m\u00f6glich. In derselben Sitzung ist ein neuer Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Beitragsordnung<\/strong><br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und dessen F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Jahresabschlu\u00df, Haushaltsplan<\/strong><br \/>\nF\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr ist ein Jahresabschlu\u00dfbericht aufzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a716 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nDer Verein kann nur in einer ausdr\u00fccklichen zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der abgegebenen Stimmen aufgel\u00f6st werden. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des bisherigen<br \/>\nZwecks f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr den Tierschutz.<\/p>\n<p><strong>\u00a717 Redaktionelle \u00c4nderung der Satzung<\/strong><br \/>\nDer Vorstand ist erm\u00e4chtigt, die f\u00fcr die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht oder sonst zweckm\u00e4\u00dfig erscheinenden redaktionellen \u00c4nderungen der Satzung vorzunehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins &#8222;Tierrechtsorganisation Einhorn e.V.&#8220; \u00a71 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;Einhorn e.V.&#8220;. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Reinbek eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Reinbek. Das Gesch\u00e4ftsjahr beginnt am 1. Februar und endet am 31. 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